Die soziale Geschenk­karte

„Statt der üblichen Weihnachtspräsente für unsere Kunden haben wir in diesem Jahr an … gespendet“.

Wie oft haben sie diesen Satz in den letzten Jahren gelesen?
Wie oft haben Sie dem Absender abgenommen, wirklich etwas gespendet zu haben?
Wie oft kam Ihnen beim Lesen der spontane Gedanke „Warum denn dahin, da gibt es doch soviele sinnvollere Projekte?“

Wollen Sie statt kleiner Geschenken lieber etwas Gutes tun?
Dann machen Sie es!
Aber umschiffen Sie die beschriebenen Klippen.

Unser Tipp: Benutzen Sie eine karitative Geschenkkarte: Sie senden Ihren Mandanten eine solche Geschenkkarte, die sie mit einem bestimmten, von Ihnen gewählten Betrag aufgeladen haben. Und Ihr Mandant kann diese Spende für Hilfsprojekte von über 700 Hilfsorganisationen nach seiner eigenen Wahl einlösen.

Eine solche – mit Ihrem Logo bedruckte – karitative Geschenkkarte ist damit ein emotionales und sozialverantwortliches Werbemittel und Instrument zur Kundenbindung. Jeder von Ihnen bedachte Mandant kann sich selbst das Projekt aussuchen, für das gespendet wird – und er weiß, dass das Geld wirklich ankommt.

Die als Spende einzulösende karitative Geschenkkarte ist attraktiv für den Empfänger und kommuniziert die soziale Verantwortung Ihrer Kanzlei.

Sie wollen wissen, wie eine solche karitative Geschenkkarte für Ihre Kanzlei aussehen kann? Dann klicken Sie einmal hier!